Die bei uns eingesetzten Lasergeräte der Showlaseranlagen befinden sich
sicherheitstechnisch in den Laserschutzklassen 3B und 4 (Hochleistungslaser)

Der Betrieb von Showlasereinrichtungen dieser Laserschutzklassen ist nach
VBG 93 ( UVV ) anzeigepflichtig.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Behörden je nach Art und Aufbauvariation
eine Prüfung der Laseranlage / Lasershow durch einen Sachverständigen für
Laserstrahlung ( TÜV ) verlangen.

Des weiteren ist zu Ihrer Sicherheit vor jeder Scannereinheit ein vom TÜV gefordertes
"Scanner safety board" installiert.
Dieses unabhängige und ultraschnelle Strahlüberwachungssystem entspricht den
strengsten Normen und Vorschriften nach ( VBG 93 und VDE 0837 )

Neben unserem geschulten und erfahrenen Personal ist während einem Laser-Event
ständig ein Laserschutzbeauftragter anwesend, damit Sie von einer Lasershow
auch "mit Sicherheit" begeistert sind.