Pyrotechnik und Feuerwerke






Mit pyrotechnischen Effekten läßt sich eine Lasershow noch spektakulärer darstellen.

Für die Bühnenpyrotechnik kommen bei uns Pyroeffekte der Klasse T1 zum Einsatz.

Diese Effekte dürfen ohne Genehmigung nach
 § 7 od. § 20 SprengG, für Bühnen-, und Fernseh-, Musik-, Show und ähnliche Zwecke gemäß ihren Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden.

Für größere pyrotechnische Effekte oder Höhenfeuerwerke, stehen uns zuverlässige Partner aus dem professionellen Feuerwerksbereich zu Verfügung.